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Empfehlungen zur Ausgestaltung der Graduierungsarbeit

Aspekte der formalen Gestaltung einer Graduierungsarbeit

An dieser Stelle soll einmal eine Handreichung zur inhaltlichen Gestaltung formaler Bestandteile einer Graduierungsarbeit an der FIMN der HTWK Leipzig gegeben werden.

Die Hinweise basieren in Teilen auf den Studien- und Prüfungsordnungen, sowie auf dem Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) in der Fassung vom Dezember 2008. Muster von Graduierungsarbeiten sind im Prüfungsamt/Prodekanat (Z 406) einsehbar. Weitere Hinweise finden Sie von Prof. Dr. K. Hänßgen, Prof. Dr. J. Waldmann und Prof. Dr. K. Weicker. Hier finden Sie eine Sammlung von sehr guten Anleitungen zur Erstellung von Graduierungsarbeiten anderer Hochschulen (August 2012).

Die Fakultätentage haben im Juli 2012 diesen Leitfaden guter wissenschaftlicher Praxis in Graduierungsarbeiten veröffentlicht.

Im Rahmen von Masterprojekten entstanden darüber hinaus Handreichungen zur Gestaltung von Graduierungsarbeiten an der Fakultät IMN mit Empfehlungscharakter. Mathias Thomann erarbeitete eine gute Beschreibung zu Aspekten der Gestaltung und der inhaltlichen Gliederung von Graduierungsarbeiten. Es werden abgestimmte Vorschläge für das Design der Titelblätter gemacht.

Dominik Först erarbeitete auf dieser Grundlage eine komplette LaTeX-Vorlage für Graduierungsarbeiten an der Fakultät IMN. Zum genauen Verständnis der Vorlage gibt es eine detaillierte Beschreibung und Installationshinweise. Einige Verzeichnisse könnten ans Ende der Arbeit verlegt werden.

Christoph Veit stellte im April 2013 seine LaTeX-Vorlage für Projekt- und Graduierungsarbeiten unter Linux zur Verfügung. Das Anlegen eines Projektes mit make und das Aufräumen der Temporärdateien sind in der readme-Datei nachzulesen.

Zur Ersteinführung in LaTeX wird ein gutes Tutorial von Tobias Baumbach, Mathias Dieke und Michael Zipfel angeboten.

Inhalt

 

1. Titelblatt

Das Titelblatt sollte in typografisch nicht festgelegter Anordnung folgende Informationen enthalten:

  • Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) Leipzig

  • Fakultät Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften

  • Studiengang [Bezeichnung laut Studienordnung, akad. Grad ist hier optional]

  • [Was ist es für ein Typ wiss. Arbeit? Optional kann noch stehen „zur Erlangung des akademischen Grades ...“ laut Studienordnung]

  • [Titel der Graduierungsarbeit - kommt auf das Zeugnis und muss den Inhalt der Arbeit zugleich genau charakterisieren, moderate Gesamtlänge der Überschrift(teile), höchstens eine Haupt- und eine Unterüberschrift]

  • [Autor(en) der Graduierungsarbeit, ggf. mit B.Sc. oder Dipl.-XXX bei angehenden Mastern]

  • [Betreuer und Gutachter mit ihren akad. Graden bzw. Titeln in amtlicher Kurzform]

  • [ein zeitlicher Bezug, z.B. der Abgabemonat oder Abgabetag mit Jahresangabe]

  • [Optional: Das Logo der HTWK und ggf. das Logo eines Praktikumsbetriebes, s. www.htwk-leipzig.de/design/ von HTWK-Rechnern aus]

Wichtig ist das Ausschreiben wesentlicher Bezeichnungen und Benennungen auf dem Titelblatt. Seit 2008 sind wir per Sächsischem Hochschulgesetz Fakultät, dafür gibt es in Sachsen nur noch Hochschulen und keine explizit so bezeichneten Fachhochschulen mehr. Die akademischen Grade Bachelor und Master sind jetzt universell und hängen nicht mehr vom Status der Hochschule ab, an der sie erworben wurden. (Konkret: Die Bezeichnung „(FH)“ ist wegzulassen.)

Bei Betreuern sollte der akad. Titel erfragt und in Kurzschreibweise genannt werden. Bei Professoren ist „Prof. Dr.“ oder „Prof. Dr.-Ing.“ völlig ausreichend und Standard.

Die Matrikelnummer gehört nicht unbedingt in die Arbeit, wie auch Geburtsdatum, Heimatadressen etc. möglichst nicht auf das Titelblatt oder überhaupt in die Arbeit gehören. Kontaktangaben können unter die Eidesstattliche Erklärung oder Selbständigkeitserklärung gesetzt werden.

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2. Eidesstattliche Erklärung, Eidesstattliche Versicherung bzw. Selbständigkeitserklärung

Beide Erklärungen sollen Kraft der Unterschrift der Autoren die Verantwortung der Autoren für die rechtmäßige Erstellung der Graduierungsarbeit bekräftigen. Der Unterschied liegt in der Anwendbarkeit von §§ 156, 158, 161 Strafgesetzbuch (StGB) bei Verwendung der beiden erstgenannten Begriffe, da hier das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Regelungen zum Sprachgebrauch mit Rechtsfolgen trifft.

Eine Formulierung könnte z.B. sein:

Eidesstattliche Versicherung

Ich erkläre hiermit, dass ich diese ...arbeit selbstständig ohne Hilfe Dritter und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Quellen und Hilfsmittel verfasst habe. Alle den benutzten Quellen wörtlich oder sinngemäß entnommenen Stellen sind als solche einzeln kenntlich gemacht.

Diese Arbeit ist bislang keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch nicht veröffentlicht worden.

Ich bin mir bewusst, dass eine falsche Erklärung rechtliche Folgen haben wird.

Ort, Datum, Unterschrift

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3. Sperrvermerk oder Offenlegungsvermerk

Juristisch ist der Autor einer Graduierungsarbeit berechtigt, gegenüber der Ausbildungsinstitution einseitig und juristisch bindend zu verfügen, dass die eingereichten Exemplare der Graduierungsarbeit ausschließlich zu Prüfungszwecken genutzt werden dürfen. Dies berührt nicht sein Urheberrecht, da das sowieso bei selbständiger Anfertigung der Graduierungsarbeit per Urheberrechtsgesetz (UrhG) beim Autor liegt. Vielmehr darf durch einen Sperrvermerk die Graduierungsarbeit nur zu Prüfungszwecken genutzt werden und unterliegt danach dem Dienstgeheimnis, wozu Gutachter und Betreuer des staatlichen Hochschulwesens dienstrechtlich per Arbeitsvertrag verpflichtet sind. Auswärtige Gutachter können ggf. nur zivilrechtlich vom Autor zur Einhaltung des Sperrvermerks verpflichtet werden, falls keine entsprechende vertragliche Bindung über Praktikums- und Arbeitsverträge besteht.

Der Sinn des Sperrvermerks besteht darin, die Einhaltung der in anderen Verträgen des Autors eingegangenen Geheimhaltungsverpflichtungen zu wahren und evtl. Geschäftsideen oder patentrechtlich relevante Ideen vor der Offenlegung zu schützen.

Ein Sperrvermerk kann auch zeitlich befristet werden, wobei die Aufbewahrungsfrist von Prüfungsunterlagen gesetzlich 10 Jahre beträgt.

Ein Sperrvermerk kann auch explizit auf Teile der Arbeit, die zu beschreiben wären, eingeschränkt werden.

Alternativ kann die Graduierungsarbeit auch explizit durch Offenlegungsvermerk zum Allgemeingut unter Verweis auf einschlägige Rahmenbedingungen erklärt werden (Creative Commons License, Gnu Public License und andere Rechtsformen).

Eine Formulierung könnte z.B. sein:

 Sperrvermerk

Die vorliegende ...arbeit beinhaltet interne vertrauliche Informationen der Firma ... bzw. des Autors / patentrechtlich relevante Informationen. Die Weitergabe des Inhaltes der Arbeit und eventuell beiliegender Zeichnungen und Daten im Gesamten oder in Teilen ist grundsätzlich untersagt. Es dürfen keinerlei Kopien oder Abschriften – auch in digitaler Form - gefertigt werden. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Firma ... oder des Autors.

Adressen, E-Mail-Adressen, URLs zur Kontaktaufnahme

Ort, Datum, Unterschrift

 

WICHTIG: Der Sperrvermerk ist möglichst ganz vorn in der Graduierungsarbeit zu platzieren!

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4. Verzeichnisse und Anhänge

In Graduierungsarbeiten können je nach Sachgegenstand folgende Verzeichnisse sinnvoll sein:

  • Inhaltsverzeichnis [Pflicht, vorn]

  • Abkürzungsverzeichnis [vorn oder hinten, je nach Rolle in der Arbeit]

  • Abbildungsverzeichnis mit Quellennachweis für die Abbildungen [ratsam, eher hinten]

  • Quellcodeverzeichnis [hinten]

  • Tabellenverzeichnis [hinten]

  • Glossar [hinten]

  • Literaturverzeichnis [Pflicht, hinten]

  • Anhänge, gedruckt und/oder digital auf CD oder DVD

  • Einlegeblatt als Lesezeichen mit wichtigem Informationsgehalt

  • Software oder umfangreicherer Quellcode - digital

 

Die Platzierung dieser Verzeichnisse ist dem Anliegen und den Inhalten der Arbeit anzupassen. Im einfachsten Fall ist nur das Inhaltsverzeichnis vorn, alles andere sollte am Schluss der Arbeit angeordnet werden. Mitunter sind Abkürzungsverzeichnisse vorn wichtig, um die Arbeit gut verstehen zu können.

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5. CD oder DVD mit digitaler Kopie der Graduierungsarbeit

Die Prüfungsordnungen verlangen aktuell die Einreichung einer digitalen Kopie der Graduierungsarbeit auf Datenträger.

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6. Bindung der Arbeit, Exemplare

Es sind 2 (Bachelorarbeiten) oder 3 (Masterarbeiten) gebundene Exemplare der Graduierungsarbeit am festgelegten Abgabetag oder vorher im Prüfungsamt einzureichen. Die Bindung muss haltbar gestaltet sein. Vorteilhaft ist es, wenn der Rücken und/oder die Frontseite der Bindung eine Prägung mit der Bezeichnung der Art der Arbeit und dem/den Autorennamen enthält.

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7. Adresse und E-Mail-Adresse auswärtiger Gutachter

Bei verabredeter Beauftragung auswärtiger Gutachter sind deren Adresse und E-Mail-Adresse auf einem beigelegten Blatt anzugeben. Ggf. kann das betreffende Gutachterexemplar auch ohne Vorlage beim Prüfungsamt direkt übermittelt werden, jedoch sollte dann auf keinen Fall auf ein gebundenes Exemplar für auswärtige Gutachter ganz verzichtet werden.

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Vorwort, Danksagung, Widmung, Poetisches - nach eigener Entscheidung.

 

Zusammengestellt von Prof. Dr. M. Frank , FIMN
Stand: April 2013

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